Fahrradvermietung e-bikes

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WDR 4-Reporter Bernd Brüggemann ist diesmal im Münsterland unterwegs: Gemeinsam mit dem Ortskundigen und Fahrradverleiher Hagen Vittinghoff (Bild) testet er die Radroute entlang des Dortmund-Ems-Kanals aus. Zur Belohnung gibt's hinterher ein erfrischendes Eis. (c) WDR4

WDR4 unterwegs in NRW Teil1
WDR 4-Reporter Bernd Brüggemann ist diesmal im Münsterland unterwegs: Gemeinsam mit dem Ortskundigen und Fahrradverleiher Hagen Vittinghoff testet er die Radroute entlang des Dortmund-Ems-Kanals aus. Zur Belohnung gibt's hinterher ein erfrischendes Eis. - Teil1-
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WDR4 unterwegs in NRW Teil 2
WDR 4-Reporter Bernd Brüggemann ist diesmal im Münsterland unterwegs: Gemeinsam mit dem Ortskundigen und Fahrradverleiher Hagen Vittinghoff testet er die Radroute entlang des Dortmund-Ems-Kanals aus. Zur Belohnung gibt's hinterher ein erfrischendes Eis. - Teil2-
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Experte rät zum Radfahren in der Corona-Krise

„GEHT AUFS RAD“

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, sollte man möglichst viel zu Hause bleiben. Wer aber nach draußen muss, etwa für einen Einkauf im Supermarkt, der könnte das Fahrrad nutzen.

 „Ich kann nur betonen: Geht aufs Rad“, sagt Antes, der sich unter anderem mit den Verbreitungswegen von Infektionen beschäftigt. Rad zu fahren, sei ein hundertprozentiger Selbstschutz, weil man nur das Rad anfasse und etwa nicht die Stangen in Bahn oder Bus. „Und es ist ein hoher Schutz für andere, da man automatisch und andauernd Abstand hält.“

Radfahren als Infektionsschutz

Wenn mehr Menschen auf das Rad stiegen, entlaste das auch den öffentlichen Nahverkehr, „der ja die größte öffentliche Massenveranstaltung ist und bei dem das Infektionsrisiko besonders groß ist“, erklärt der langjährige Direktor des Deutschen Cochrane-Zentrums am Universitätsklinikum Freiburg.

Gegen Bewegungsmangel

„Gerade die Leute, die sich jetzt eingesperrt fühlen, leiden vielleicht auch wegen des Bewegungsmangels“, so Antes. Und da helfe Fahrradfahren. „Es ist körperlich in jeder Hinsicht gut.“ Sport und Bewegung an der frischen Luft sind etwa im Kreise der Familie schließlich noch erlaubt.

dpa

NEUE SCHILDER für Verkehrsteilnehmer 05/2020

Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer

Quelle: BASt

Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone

Quelle: BASt

Sinnbild Lastenfahrrad

Quelle: BASt

Verkehrszeichen Radschnellwege

Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ wurde in die StVO aufgenommen, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit, wie z. B. auf sandigem Untergrund, möglich zu machen.   Quelle: BASt

Verkehrszeichen Verbot des Überholens

Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen   Quelle: BASt

Neue Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs 05/2020

Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern

Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.

Mindestüberholabstand für Kfz

Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher hatte die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben.

Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge 
über 3,5 t innerorts

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t wird aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Personenbeförderung auf Fahrrädern

Auf Fahrrädern dürfen Personen mitgenommen werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind und der Fahrzeugführende mindestens 16 Jahre alt ist.

Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer

Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wurde ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.

Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen

Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wurde dort ein generelles Haltverbot eingeführt.

Einrichtung von Fahrradzonen

Analog zu den Tempo 30-Zonen können nun auch Fahrradzonen angeordnet werden. Die Regelung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.

  • Auch Elektrokleinstfahrzeuge können hier fahren.
  • Die Straßenverkehrsbehörden können Fahrradzonen unter erleichterten Voraussetzungen anordnen.

Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen

Wir wollen die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessern und damit die Sicherheit speziell von Radfahrenden erhöhen. Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen wird daher in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist.

Vereinfachung für Lastenfahrräder

Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, haben wir ein spezielles Sinnbild „Lastenfahrrad“ eingeführt, das die zuständigen Straßenverkehrsbehörden nutzen können.

Verkehrszeichen Radschnellwege

Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ wurde in die StVO aufgenommen, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit, wie z. B. auf sandigem Untergrund, möglich zu machen.

Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen

Die Straßenverkehrsbehörden können - z.B. an Engstellen - ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen (u.a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge anordnen. Hierfür wurde ein neues Verkehrszeichen eingeführt.

Erweiterung der Erprobungsklausel

Bislang hatten die Länder bereits die Möglichkeit, verkehrsregelnde oder verkehrssichernde Maßnahmen zeitlich und örtlich begrenzt zu erproben. Die Durchführung solcher Verkehrsversuche wurde durch die StVO-Novelle vereinfacht.

 

Eine weitergehende Öffnung des Straßenverkehrsrechts für Verkehrsversuche bedarf einer Änderung auf Gesetzesebene, die in einem weiteren Schritt im Jahr 2020 angegangen werden soll.

Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung

Im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO im Jahr 2020 sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende aufgerufen werden. Ziel ist es, hierdurch die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen zu vergrößern.

10 Gründe, die für ein E-Bike sprechen

31.Mai.2016

E-Bike fahren kommt an. Ob jung oder alt, ob urban oder sportlich – mit elektrischem Rückenwind fährt man entspannter, länger und frischer. Aus einer Nischenbewegung ist ein Trend geworden: Inzwischen sind 2,5 Millionen Pedelecs auf Deutschlands Straßen unterwegs. Es lohnt sich, auf das E-Bike umzusteigen. Warum das so ist, und wie das E-Bike Menschen immer mehr verbindet, lesen Sie hier.

1. Die Umwelt freut sich

Besonders im täglichen Gebrauch schonen Pedelec-Fahrer die Umwelt. Die Hälfte aller Autofahrten ist nicht länger als 5 km. Und laut Umweltbundesamt liegen die CO2-Emissionen bei einem Pkw rund vierzigfach höher als beim Fahrrad mit Elektromotor. Wer für die kurzen Strecken also statt aufs Gaspedal zu treten auf das E-Bike setzt, schont die Umwelt – und ist zudem leise und ökonomisch unterwegs.

2. Gegenwind war gestern

Wer hat sich bei steilen Bergen oder peitschendem Gegenwind nicht schon einmal etwas Unterstützung beim Radeln gewünscht? Eine unsichtbare Hand, die sanft anschiebt. Anfahren am Hang oder steile Anstiege, die viel einfacher gelingen, Berge, die kein Hindernis mehr darstellen und Gegenwind, der kaum eine Rolle spielt. Das E-Bike macht es möglich.

3. Hält fit und macht mobil

Elektrofahrräder sind nur etwas für die Gemütlichen und die Bequemen? Stimmt nicht! Denn trotz elektrischer Unterstützung geht es nur voran, wenn der E-Biker auch in die Pedale tritt. Und wie stark der Elektromotor unterstützt, entscheidet jeder selbst. Studien belegen, dass E-Biker zwei- bis dreimal mehr Fahrrad fahren und dazu noch länger als konventionelle Radler.

4. Perfekt zum Pendeln

Wer bei der Fahrt zur Arbeit in Bewegung bleiben möchte, kann auf ein Elektrofahrrad umsatteln. Mit dem E-Bike ist man sportlich unterwegs. Ein Blick in die Statistik zeigt: Es gibt 30 Millionen Pendler in Deutschland. Der Arbeitsweg von fast 25 Millionen davon liegt unter 25 km, nahezu jeder zweite deutsche Pendler fährt weniger als 10 km zur Arbeit. E-Bikes sind für diese Distanzen prädestiniert.

5. Entlastung, Erholung, Extraschub

Dank der gleichmäßigen einstellbaren Unterstützung durch das Antriebssystem eignet sich das Pedelec zum Training oder für den Wiedereinstieg nach Verletzungen. Zusätzlich verhindert der Antrieb zu starke Belastungen in Knie und Oberschenkelmuskulatur. Das schont Gelenke, Bänder und Sehnen. Um gesund und fit zu werden oder zu bleiben, ist das E-Bike ein Schritt in die richtige Richtung.

5. Leistungsunterschiede ausgleichen
Keine Lust auf Diskussionen und Genörgel? Keine Lust auf Zwist? Wenn Menschen mit ungleichen physischen Voraussetzungen und Ansprüchen gemeinsam auf Tour gehen, kippt schnell die Stimmung. Ein kleiner Motor kann da große Dienste leisten: Die elektrische Unterstützung gleicht Leistungsunterschiede aus und macht die Tour für alle Beteiligten zum Genuss.
 

7. Schont den Geldbeutel

E-Bikes sind immer noch relativ teuer in der Anschaffung. Ersetzt das Elektrofahrrad jedoch das Auto, wird es für den Verbraucher günstiger: Elektrofahrräder sind sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt deutlich günstiger als PKWs. Benzinkosten, Kfz-Versicherungsbeiträge, Steuern oder Parkgebühren fallen weg. So liegen die Energiekosten für ein Auto mit Dieselmotor pro 100 km bei derzeit rund 7 Euro, mit dem Pedelec bei etwa 0,25 Euro.

8. Spaßfaktor

E-Bikes nehmen dem Radfahrer die Mühen und können damit den Spaß vergrößern. Mit der elektrischen Unterstützung zieht der Fahrradfahrer an so manchem entspannt vorbei. Das Pedelec ist bei Entfernungen bis einschließlich 5 km oft das schnellste Verkehrsmittel im Stadtverkehr – und man hält damit auch auf bis zu 10 km langen Wegen locker mit dem Pkw mit.

9. Mobilität pur

Verschiedene Verkehrsmittel kombinieren? Mit dem E-Bike kein Problem. Auf dem Elektrorad zum Bahnhof, mit dem Zug weiter, dann mit öffentlichem Nahverkehr oder einem Leih-Pedelec zum Ziel. Mit Elektrorädern ist man schnell und flexibel. Distanzen werden leichter überwunden, der Radius vergrößert sich. Besonders in der Stadt geht es mit elektrischem Rückenwind zügig voran. Der E-Biker lässt Staus hinter sich und die Parkplatzsuche hat ein Ende.

10. Für jeden ist etwas dabei

Der Markt bietet immer mehr Modelle und Varianten: Pedelecs mit bis zu 25 km/h oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Fahrräder mit elektrischem Antrieb gibt es für den Einsatz in der Stadt oder über Land, für Touren in der Freizeit oder für sportlich ambitionierte Gipfelstürmer. Das Angebot ist vielfältig – für jeden E-Bike-Typ das passende Rad. Was bleibt, ist die Qual der Wahl. Quelle: MM  | Redakteur: Katharina Juschkat hier klicken

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